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   OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2021 - 13 B 53/21.NE   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2021 - 13 B 53/21.NE (https://dejure.org/2021,2110)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 22.01.2021 - 13 B 53/21.NE (https://dejure.org/2021,2110)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 22. Januar 2021 - 13 B 53/21.NE (https://dejure.org/2021,2110)
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (22)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.06.2020 - 13 B 779/20

    Keine sofortige Rückkehr zum Regelunterricht

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2021 - 13 B 53/21
    vgl. bereits OVG NRW, Beschluss vom 12. Juni 2020 - 13 B 779/20.NE -, juris, Rn. 55 f., m. w. N.; siehe zudem Nds. OVG, Beschluss vom 18. Januar 2021 - 13 MN 8/21 -, juris, Rn. 37 f.; ferner dazu, dass sich Weitergehendes auch aus Völkerrecht nicht ergibt, Bay. VGH, Beschluss vom 3. Juli 2020 - 20 NE 20.1443 -, juris, Rn. 30.

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 12. Juni 2020 - 13 B 779/20.NE -, juris, Rn. 57 f., m. w. N.

    vgl. bereits OVG NRW, Beschluss vom 12. Juni 2020 - 13 B 779/20.NE -, juris, Rn. 80.

    vgl. so schon den Senatsbeschluss vom 12. Juni 2020 - 13 B 779/20.NE -, juris, Rn. 68 f., m. w. N.

    vgl. schon Senatsbeschluss vom 12. Juni 2020 - 13 B 779/20.NE -, juris, Rn. 70 f., m. w. N.

    Eine solche Vorgehensweise ließe unberücksichtigt, dass die epidemische Lage weiterhin durch eine dynamische Entwicklung und erhebliche Unsicherheiten geprägt ist, sodass die Einschätzung des Verordnungsgebers über das weiterhin bestehende Erfordernis einer landesweiten Regelung im Schulbereich nicht zu beanstanden sein dürfte, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 12. Juni 2020 - 13 B 779/20.NE -, juris, Rn. 84, zumal es in Nordrhein-Westfalen - mit Ausnahme von Münster - derzeit keine kreisfreien Städte oder Landkreise mit einer Inzidenz unter 50 gibt.

  • BVerwG, 16.12.2016 - 8 C 6.15

    Landesrechtliche Einschränkungen für Spielhallen in Berlin und Rheinland-Pfalz

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2021 - 13 B 53/21
    vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 29. September 2010 - 1 BvR 1789/10 -, juris, Rn. 21; BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2016 - 8 C 6.15 -, juris, Rn. 49.
  • BVerfG, 21.06.2011 - 1 BvR 2035/07

    Mediziner-BAföG

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2021 - 13 B 53/21
    vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. Juni 2011 - 1 BvR 2035/07 -, juris, Rn. 64.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.03.2021 - 11 S 17.21

    Corona; Antrag gegen die 6. SARS-Cov-2-EindV insgesamt; Norm i.S.d. § 47 VwGO;

    Mit dem die möglichen Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 erweiternden Katalog der Maßnahmen in § 28a Abs. 1 IfSG, der in § 28 Abs. 1 IfSG ausdrücklich in Bezug genommen wird, wird dies nochmals bestätigt, denn die dort aufgenommenen Regelbeispiele, zu denen u.a. die Anordnung von Abstandsgeboten, die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, die Untersagung oder Beschränkung von Freizeitveranstaltungen, von Kultur- und Sportveranstaltungen, Reisen und Übernachtungsangeboten, des Betriebs gastronomischer Einrichtungen sowie die Schließung von Betrieben, Gewerben, Einzel- und Großhandel gehören, setzen nicht voraus, dass jede davon betroffene Person selbst ein Kranker, Krankheitsverdächtiger, Ansteckungsverdächtiger oder Ausscheider ist (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 22. Januar 2021 - 13 B 53/21.NE -, juris Rn 25).
  • VGH Bayern, 29.01.2021 - 20 NE 21.201

    Eilantrag gegen Schulschließungen abgelehnt

    d) Schulschließungen erweisen sich (sowohl im Zeitpunkt ihrer erstmaligen Anordnung am 15. Dezember 2020 bzw. bei ihrer Verlängerung am 8. Januar 2021 als auch im Zeitpunkt der Entscheidung des Senat voraussichtlich als notwendig im Sinn des § 28 Abs. 1 Satz 1 und 2 IfSG und als verhältnismäßig (vgl. auch Nds. OVG, B.v. 18.1.2021 - 13 MN 8/21 - juris Rn. 20 ff.; OVG NW, Beschluss vom 22.01.2021 - 13 B 53/21.NE - juris Rn. 45 ff.).
  • VGH Hessen, 19.03.2021 - 8 B 309/21

    Infektionsschutzrecht: Distanzunterricht ab Klasse 7 in Hessen

    Distanzunterricht ist als Minus gegenüber der Schulschließung in § 28a Abs. 1 Nr. 16 IfSG i. V. m. § 33 Nr. 3 IfSG von der Verordnungsermächtigung gedeckt (vgl. auch OVG NRW, Beschluss vom 22.01.2021 - 13 B 53/21.NE -, juris).

    Der hier verordnete Distanzunterricht ist zwar ausdrücklich in den vorgenannten Normen des IfSG nicht genannt, aber als Minus gegenüber der Schulschließung in § 28a Abs. 1 Nr. 16 IfSG i. V. m. § 33 Nr. 3 IfSG ebenfalls von der Verordnungsermächtigung gedeckt (so auch OVG NRW, Beschluss vom 22.01.2021 - 13 B 53/21.NE -, juris).

    Risikoerhöhend tritt in Schulen hinzu, dass es im Normalbetrieb in Klassenzimmern aufgrund begrenzter räumlicher Kapazitäten üblicherweise zu physischen Nahkontakten zwischen den Schülerinnen und Schülern kommt und vor allem bei Wortbeiträgen vermehrt potentiell virushaltige Aerosole in die Umgebungsluft abgegeben werden können (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 22.01.2021 - 13 B 53/21.NE -, juris).

  • OVG Hamburg, 21.06.2021 - 1 Bs 114/21

    Zur Testpflicht in Schulen gemäß Ziffer 1.2 des Muster-Corona-Hygieneplans für

    Dies wird durch den Regelbeispielskatalog des § 28a Abs. 1 IfSG bestätigt, der zahlreiche Maßnahmen enthält, die lediglich voraussetzen, dass ein Bezug der durch die konkrete Maßnahme in Anspruch genommenen Person zur Infektionsgefahr besteht (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, a.a.O.; OVG Lüneburg, Beschl. v. 19.4.2021, a.a.O., Rn. 41; OVG Münster, Beschl. v. 22.1.2021, 13 B 53/21.NE, juris Rn. 25).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.06.2021 - 11 S 76.21

    SARS-CoV-2-Pandemie; Verbot des Zutritts zur Schule ohne negatives

    Mit dem die möglichen Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 erweiternden Katalog der Maßnahmen in § 28a Abs. 1 IfSG, der in § 28 Abs. 1 IfSG ausdrücklich in Bezug genommen wird, wird dies nochmals bestätigt, denn die dort aufgenommenen Regelbeispiele, zu denen u.a. die Anordnung von Abstandsgeboten, die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, die Untersagung oder Beschränkung von Freizeitveranstaltungen, von Kultur- und Sportveranstaltungen, Reisen und Übernachtungsangeboten, des Betriebs gastronomischer Einrichtungen sowie die Schließung von Betrieben, Gewerben, Einzel- und Großhandel gehören, setzen nicht voraus, dass jede davon betroffene Person selbst ein Kranker, Krankheitsverdächtiger, Ansteckungsverdächtiger oder Ausscheider ist (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 22. Januar 2021 - 13 B 53/21.NE -, juris Rn 25).
  • VGH Hessen, 24.03.2021 - 8 B 520/21

    Distanzunterricht als Minus gegenüber der Schulschließung als notwendige Maßnahme

    Der hier verordnete Distanzunterricht ist zwar ausdrücklich in den vorgenannten Normen des IfSG nicht genannt, aber als Minus gegenüber der Schulschließung in § 28a Abs. 1 Nr. 16 IfSG i. V. m. § 33 Nr. 3 IfSG ebenfalls von der Verordnungsermächtigung gedeckt (so auch OVG NRW, Beschluss vom 22.01.2021 - 13 B 53/21.NE -, juris).

    Risikoerhöhend tritt in Schulen hinzu, dass es im Normalbetrieb in Klassenzimmern aufgrund begrenzter räumlicher Kapazitäten üblicherweise zu physischen Nahkontakten zwischen den Schülerinnen und Schülern kommt und vor allem bei Wortbeiträgen vermehrt potentiell virushaltige Aerosole in die Umgebungsluft abgegeben werden können (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 22.01.2021 - 13 B 53/21.NE -, juris).

  • VGH Hessen, 24.03.2021 - 8 B 470/21

    Erfolgen von Distanzunterricht ab Jahrgang 7 mit Ausnahme der Abschlussklassen

    Der hier verordnete Distanzunterricht ist zwar ausdrücklich in den vorgenannten Normen des IfSG nicht genannt, aber als Minus gegenüber der Schulschließung in § 28a Abs. 1 Nr. 16 IfSG i. V. m. § 33 Nr. 3 IfSG ebenfalls von der Verordnungsermächtigung gedeckt (so auch OVG NRW, Beschluss vom 22.01.2021 - 13 B 53/21.NE -, juris).

    Risikoerhöhend tritt in Schulen hinzu, dass es im Normalbetrieb in Klassenzimmern aufgrund begrenzter räumlicher Kapazitäten üblicherweise zu physischen Nahkontakten zwischen den Schülerinnen und Schülern kommt und vor allem bei Wortbeiträgen vermehrt potentiell virushaltige Aerosole in die Umgebungsluft abgegeben werden können (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 22.01.2021 - 13 B 53/21.NE -, juris).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.04.2021 - 11 S 56.21

    Verbot des Zutritts zu Schulen ohne, für die Teilnahme am Präsenzunterricht

    Mit dem die möglichen Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 erweiternden Katalog der Maßnahmen in § 28a Abs. 1 IfSG, der in § 28 Abs. 1 IfSG ausdrücklich in Bezug genommen wird, wird dies nochmals bestätigt, denn die dort aufgenommenen Regelbeispiele, zu denen u.a. die Anordnung von Abstandsgeboten, die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, die Untersagung oder Beschränkung von Freizeitveranstaltungen, von Kultur- und Sportveranstaltungen, Reisen und Übernachtungsangeboten, des Betriebs gastronomischer Einrichtungen sowie die Schließung von Betrieben, Gewerben, Einzel- und Großhandel gehören, setzen nicht voraus, dass jede davon betroffene Person selbst ein Kranker, Krankheitsverdächtiger, Ansteckungsverdächtiger oder Ausscheider ist (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 22. Januar 2021 - 13 B 53/21.NE -, juris Rn 25).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.05.2021 - 11 S 67.21

    SARS-Cov-2-Pandemie; Verbot des Zutritts zur Schule ohne Beibringung eines

    Mit dem die möglichen Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 erweiternden Katalog der Maßnahmen in § 28a Abs. 1 IfSG, der in § 28 Abs. 1 IfSG ausdrücklich in Bezug genommen wird, wird dies nochmals bestätigt, denn die dort aufgenommenen Regelbeispiele, zu denen u.a. die Anordnung von Abstandsgeboten, die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, die Untersagung oder Beschränkung von Freizeitveranstaltungen, von Kultur- und Sportveranstaltungen, Reisen und Übernachtungsangeboten, des Betriebs gastronomischer Einrichtungen sowie die Schließung von Betrieben, Gewerben, Einzel- und Großhandel gehören, setzen nicht voraus, dass jede davon betroffene Person selbst ein Kranker, Krankheitsverdächtiger, Ansteckungsverdächtiger oder Ausscheider ist (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 22. Januar 2021 - 13 B 53/21.NE -, juris Rn 25).
  • OVG Sachsen, 27.04.2023 - 3 C 8/21

    Fortsetzungsfeststellungsinteresse; Ausgangsbeschränkung; Begründungspflicht;

    Ausgehend davon verlangte § 28a Abs. 5 Satz 1 IfSG i. d. F. v. 18. November 2020 lediglich in formeller Hinsicht das Vorhandensein einer Begründung; Anforderungen an deren inhaltliche Richtigkeit wurden nicht gestellt (OVG NRW, Beschl. v. 22. Januar 2021 - 13 B 53/21.NE -, juris Rn. 21; vgl. ThürOVG, Beschl. v. 30. Dezember 2021 - 3 EN 775/21 -, juris Rn. 29, und Beschl. v. 24. Januar 2022 - 3 EN 804/21 -, juris Rn. 36).
  • OVG Hamburg, 07.05.2021 - 1 Bs 73/21

    Corona: Kein Anspruch auf Präsenzunterricht

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 29.01.2021 - VerfGH 19/21

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Ziel der Rückkehr zum

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 03.03.2021 - VerfGH 39/21

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Ziel der Rückkehr zum

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 01.03.2021 - VerfGH 38/21

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Ziel der Rückkehr zum

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 27.04.2021 - VerfGH 19/21

    Einstellung eines Verfassungsbeschwerdeverfahrens infolge einer

  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.04.2021 - 11 S 57.21

    Zutrittsverbot an Schulen in Zeiten der Corona-Pandemie

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